Rechtsprechung
BPatG, 03.08.2016 - 20 W (pat) 40/13 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,47897) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerruf eines Patents mit der Bezeichnung "Verfahren und System zum redundanten Ansteuern einer Slaveeinrichtung" mangels Patentfähigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.09.1996 - X ZB 18/95
"Elektrisches Speicherheizgerät"; Anforderungen an die Begründung einer …
Auszug aus BPatG, 03.08.2016 - 20 W (pat) 40/13
3.2 Mit dem Patentanspruch 1 ist auch der nebengeordnete Patentanspruch 11 der aufrechterhaltenen Fassung nicht gewährbar, da ein Patent nur so erteilt werden kann, wie es beantragt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 26.09.1996 - X ZB 18/95, GRUR 1997, 120 - elektrisches Speicherheizgerät, m. w. N.).4.3 Mit dem Patentanspruch 1 ist auch der nebengeordnete Patentanspruch 11 nach Hilfsantrag nicht gewährbar, da ein Patent nur so erteilt werden kann, wie es beantragt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 26.09.1996 - X ZB 18/95, GRUR 1997, 120 - elektrisches Speicherheizgerät, m. w. N.).
- BPatG, 12.05.2014 - 20 W (pat) 28/12
Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Anordnung zur Erfassung von Berührungen …
Auszug aus BPatG, 03.08.2016 - 20 W (pat) 40/13
Bei der gegebenen Sach- und Rechtslage kann vorliegend ferner dahingestellt bleiben, ob der elektronisch erstellte und signierte Beschluss des DPMA möglicherweise an Wirksamkeitsmängeln leidet (vgl. BPatG, Beschluss vom 12. Mai 2014 - 20 W (pat) 28/12, BlPMZ 2014, 355 - u. a. im Hinblick auf das Erfordernis einer signierten Urschrift in der elektronischen Akte).